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Wer kann unsere intensiv betreuten Wohnangebote nutzen?

Mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung haben Sie Anspruch auf Hilfe und Unterstützung. Das steht im Sozialgesetzbuch XII, im §54 „Leistungen zur Teilhabe in der Gemeinschaft“ und im Sozialgesetzbuch IX im § 55 „Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten“ .
Alle Bewohner unserer Wohnanlagen und Wohngruppen benötigen unterschiedlich viel Hilfe und Unterstützung im Alltag. Gerade auch dann, wenn Sie zeitweise oder auch dauerhaft einen hohen Bedarf an Unterstützung und Begleitung haben, steht Ihnen dieses Angebot offen.

Meistens arbeiten die Bewohner in der Werkstatt für behinderte Menschen. Es gibt auch Bewohner, die wegen ihres Alters nicht mehr arbeiten gehen. Diese können über Tag das Seniorenzentrum „MITTENDRIN“ besuchen.

Einige Personen können die Vitus-Wohnangebote nicht nutzen. Diese sind

  • suchtkranke Menschen, wie z. B. Alkoholiker,
  • Personen, die sich schwierig verhalten. Das gilt besonders für Menschen, die sich selbst oder andere gefährden,
  • Menschen, die ständig medizinische Behandlungspflege brauchen.

Weitere Informationen

Ansprechpartner /in

Svea Richter
Fachdienst Wohnen

Telefon 05931 807-209
Fax 05931 807-104
E-Mail schreiben

Julia Ströer
Fachdienst Wohnen

Mobil 0170 9236819
E-Mail schreiben