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Perspektiven für das Leben

Der Mensch und seine unterschiedlichen Fähigkeiten stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Vitus ebnet den Weg für die gesellschaftliche Teilhabe, schafft Selbstvertrauen und engagiert sich, um gesellschaftliche Barrieren abzubauen – in Köpfen und an Kanten.

Dazu bieten wir Assistenz an, entwickeln und pflegen unser Netzwerk, kooperieren mit anderen Institutionen, Gemeinden, Organisationen, Vereinen und den Bürgern. Denn Teilhabe erfordert Teilgabe – und die fängt bei jedem Einzelnen an. Damit sich neue Perspektiven für das Leben eröffnen. Dieser Anspruch leitet unser Tun.

Erhaltenswertes Angebot

Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Emsland gemeinsam mit Vertretern des Landkreises und des Meritum (Bildquelle: Vitus)

Zu seiner dritten Sitzung in aktueller Besetzung traf sich der Beirat für Menschen mit Behinderungen des Landkreises Emsland im Zuverdienst-Angebot Meritum in Meppen. Gemeinsam mit Sozialdezernentin Dr. Sigrid Kraujuttis und Vertretern von Vitus, dem Träger des Meritum, besprach der Beirat die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen des Angebots.

Eine niedrigschwellige Möglichkeit für Menschen mit psychischer Erkrankung, wieder am (Arbeits-)leben teilzuhaben, so beschreibt Stefan Walter, technischer Bereichsleiter bei Vitus, das Meritum. Seit inzwischen 10 Jahren können Menschen, die mit ihrer Erkrankung durch die üblichen Raster fallen, sich bei einem Mix aus Begegnung und Arbeit vorsichtig wieder an Tagesstruktur und soziale Kontakte herantasten. "Wir beginnen meistens mit einer gemeinsamen Kaffeerunde, für einige unserer Teilnehmenden ist diese Gesellschaft bereits eine Herausforderung", erklärt die Leiterin des Meritum, Margret Husmann-Brockfeld. "Der Übergang zum Arbeitsbereich ist dann für jede Person freiwillig, klappt aber erstaunlich gut. Die Tagestruktur gibt ihnen Halt und sie haben durch die Arbeit wieder das Gefühl, etwas leisten zu können."

Niedrigschwelliger Zugang macht das Meritum einzigartig und erfolgreich

Der wichtigste Aspekt des Angebots sei der sehr niedrigschwellige Zugang, betont Holger Urbanek, pädagogischer Bereichsleiter bei Vitus. Die Teilnehmenden bräuchten aktuell keinen großen Antrag auszufüllen und könnten auch mal ein paar Tage fehlen, wenn es gerade nicht gehe. Dadurch sei die Hürde für die Zielgruppe möglichst niedrig angelegt, da viele durch ihre Erkrankung schon Probleme hätten, den Tag zielgerichtet zu gestalten. "Dieser einfache Zugang ist nun aber in Gefahr", warnt Urbanek.

Was vor 10 Jahren als freiwilliges Angebot des Landkreises Emsland entstanden war, ist nun durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in die Verantwortung des Landes Niedersachsen übergegangen. Nun sollen alle Zuverdienst-Angebote an gemeinsamen Richtlinien ausgerichtet und eine Bedarfsermittlung (B.E.Ni-Verfahren) bei jedem Teilnehmenden durchgeführt werden. "Das hieße für Menschen mit psychischer Erkrankung, sie müssten nun einen Antrag ausfüllen und das B.E.Ni-Dokument mit über 200 Seiten gemeinsam mit dem Landkreis Emsland bearbeiten", so Holger Urbanek. "Das macht den Zugang viel schwieriger und bedeutet für uns und den Landkreis Emsland deutlich mehr Verwaltungsaufwand."

Man sei jedoch mit dem Land Niedersachsen in Gesprächen und arbeite daran, den Zugang und die Beantragung möglichst einfach zu halten. Auch Sozialdezernentin Dr. Kraujuttis sprach sich für den Erhalt des Meritum, möglichst nah an der jetzigen Form, aus.

Froh sei man auf jeden Fall, dass das Land das Zuverdienst-Angebot als solches voll unterstützt. Passend zum 10-jährigen Jubiläum der Einrichtung wurde in diesem Jahr die Kapazität des Meritum auf 24 Plätze erhöht, sodass die lange Warteliste etwas abgearbeitet werden konnte.

Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen waren von der Arbeit des Meritum begeistert und befürworteten das Engagement des Beirates für den Erhalt des einfachen Zugangs. Der Beirat besteht aus 20 ehrenamtlichen, gewählten Mitgliedern und wird gebildet aus Vertreterinnen und Vertretern für die Bereiche körperliche Behinderung, seelische Behinderung, geistige Behinderung, Kinder und Jugendliche mit Behinderung, chronische Erkrankungen, Hörschädigungen und Sehbehinderungen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in ihrer Arbeit zu unterstützen und dabei alle Bereiche von Behinderungen zu berücksichtigen.