Förderkriterien und Antragsstellung
Entsprechend unseren Leitsätzen und auf der Grundlage unseres christlichen Menschenbildes fördern wir mit Schwerpunkt im mittleren Emsland bevorzugt
-
Initiativen, die Kinder und Jugendliche mit Behinderung in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung und Bildung fördern;
-
Projekte für Menschen mit hohem Hilfe- und Unterstützungsbedarf;
-
Projekte, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung in unterschiedlichen gemeindenahen Wohn und Lebensformen verbessern;
-
Initiativen zur Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung;
-
Fortbildungsangebote für Menschen, die sich haupt- oder ehrenamtlich um Menschen mit Behinderung sorgen;
-
Veranstaltungen, die Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen;
-
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, die ein selbstverständlicheres Miteinander wachsen lassen.
Ein Antrag auf eine solche Förderung kann von Einrichtungen, Diensten und Initiativen formlos an die Vitus Stiftung unter Angabe von Zielsetzung, Konzept, Laufzeit und eines Finanzierungsplanes gestellt werden. Eine Förderung von Einzelpersonen ist jedoch nicht möglich.
Über die Bewilligung von Förderanträgen entscheidet der Stiftungsvorstand.