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Berufsbegleitende Weiterbildung - Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)

Aktuelle Ausschreibung:

Zeitraum: Februar 2027 bis November 2027

Kurzbeschreibung

Als geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung wirken Sie bei der Planung, Gestaltung und Durchführung berufsbildender, lernförderlicher und arbeitspädagogischer Maßnahmen für Menschen mit geistiger, seelischer, sozial-emotionaler oder körperlicher Behinderung mit. Ziel ihrer Arbeit ist es, Menschen mit Unterstützungsbedarfen in die Arbeitswelt zu integrieren und personenzentrierte Angebote zur Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gestalten.

Lehrgangsinhalte gemäß Prüfungsverordnung (GFABPrV vom 13.12.2016) sowie der Empfehlungen des BIBB

  • Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestaltenberufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
  • berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestaltenArbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert plane und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
  • Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert plane und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
  • Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist

  • Nachweis einer Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis oder Nachweis einer mindestens 6-jährigen einschlägigen Berufspraxis oder
  • Nachweis einer mindestens 6-jährigen einschlägigen Berufspraxis oder
  • Nachweis einer Abschlussprüfung in einem anerkannten Heilberuf (Berufszulassungsgesetz) oder in einem 3-jährigen Ausbildungsberuf im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in beiden Fällen danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis oderNachweis eines abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
  • Nachweis eines abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
  • In begründeten Einzelfällen ist eine Sonderzulassung möglich.

Hinweis: In allen Fällen muss die Berufspraxis mindestens 6 Monate in Bereichen erfolgt sein, die wesentliche Bezüge zu den Arbeitsaufgaben einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung haben.

Kosten

Die Teilnahmegebühr in Höhe von 4.875 € wird dem*der Teilnehmer*in in Rechnung gestellt.

Diese Weiterbildung ist über das Aufstiegs-BAföG der NBank förderfähig. Details zu Förderung und Gesamtfinanzierung sind mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu klären.

Abschluss

Zeugnis „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ nach bestandener stattlicher Abschlussprüfung durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Zielgruppe

Die berufsbegleitende Weiterbildung richtet sich an pädagogisches Fachpersonal aus dem Arbeitsumfeld von Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Termine und Lernorte (jeweils 9 - 17 Uhr)

10.02. – 12.02.2027
Vitus Akademie: Seminarräume Gut Kellerberg, Haren
17.03. – 19.03.2027
14.04. – 16.04.2027
19.05. – 21.05.2027
02.06. – 04.06.2027
06.07. – 08.07.2027
Vitus Akademie: Seminarräume Zeissstraße 5, 49716 Meppen
09.08. – 09.09.2027
Dokumentationszeitraum/ Schreibphase Projektarbeit
16.08. – 17.08.2027
23.08. – 24.08.2027
Online-Beratung zu den Projektarbeiten
12.10. – 13.10.2027
14.10. – 15.10.2027
03.11. – 05.11.2027
Vitus Akademie: Seminarräume Zeissstraße 5, 49716 Meppen
09.09.2027
Abgabe der Projektarbeiten


Kursleitung

Andrea Huber | Michael Borbonus

Anmeldung und Kontakt

Vitus Akademie
Christa Brinker (Verwaltung)
Telefon: 05931-5004631
E-Mail: christa.brinker@vitus.info

Informationen zur eigenständigen Hotelbuchung finden Sie hier.