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CDU Delegation zu Besuch auf Gut Kellerberg

Austausch über geplantes Bundesteilhabegesetz

Hoher Besuch im Vitus Bildungszentrum Gut Kellerberg in Haren. Eine Delegation um die CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Uwe Schummer informierte sich über die aktuellen Herausforderungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Ein zentrales Thema dabei spielte der Kabinettsentwurf für das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) und dessen Auswirkungen.

Eine offene Gesprächsrunde zum geplanten Bundesteilhabegesetz fand im Vitus Bildungszentrum Gut Kellerberg statt

„Nennen Sie drei Verbesserungsvorschläge für den Gesetzentwurf, die wir mit nach Berlin nehmen“, forderte Schummer als Behindertenbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Vitus Geschäftsführer Michael Korden zu Beginn der Gesprächsrunde auf. Korden, der für den Pressetermin zugeschaltet wurde, nannte drei Punkte, die den Trägern der Behindertenhilfe in der Region besonders am Herzen liegen:

Teilhabeleistungen gleichrangig mit Pflegeleistungen

Durch die jetzige Gesetzesformulierung besteht die Gefahr, dass Menschen mit Behinderung mit zunehmendem Alter oder auch Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen in Pflegeeinrichtungen untergebracht werden. Hier könne man aber nicht dafür sorgen, dass dieser Personenkreis entsprechend gefördert werde oder gar einer geregelten Arbeit nachgehen könne, erklärte Korden.

Teilhabeeinschränkung durch fünf von neun

Nach dem neuen Gesetzentwurf sollen nur Personen Eingliederungshilfe erhalten, die in fünf von neun Lebensbereichen eingeschränkt sind. Hier ist eine Beschränkung insbesondere bei psychischer Behinderung oder Sinnesbeeinträchtigung zu befürchten.

Gute Leistung sollte angemessen bezahlt werden

Zu guter Letzt adressierte Korden das Thema der Tariflichkeit. Beim Vergleich unterschiedlicher Leistungserbringer muss die Anwendung von Tarifen entsprechend berücksichtigt werden, damit Lohndumping kein Vorschub geleistet wird.

Johannes Münzebrock, Kompetenzfeldleiter Berufliche Qualifizierung und Teilhabe am Arbeitsleben bei Vitus, und Maria Brüggemann, Pädagogische Bereichsleitung der Werkstatt in Meppen, erklärten anhand von Beispielen aus der Praxis, welche Bedarfe Sie in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung sehen und gaben entsprechende Verbesserungsvorschläge. Brüggemann äußerte beispielsweise den Wunsch, dass die Dauer des Berufsbildungsbereichs in der Werkstatt – entsprechend einer Regelausbildung – auf drei Jahre erhöht wird.

Auch der Vitus Werkstattrat um Tobias Bolmer und Ina Wysotzki kam zu Wort. Sie traten an Schummer u.a. mit der Frage heran, warum Werkstattlohn und Grundsicherung nicht aus einer Hand gezahlt werden können. Denn für viele Werkstattbeschäftigte reicht der Lohn nicht aus und sie müssen zusätzlich Grundsicherung beantragen. Eine Zahlung aus einer Hand würde für Werkstattbeschäftigte weniger Aufwand und eine höhere Wertschätzung ihrer Arbeit bedeuten.

Schummer erwiderte, dass man diesen Punkt im Hinterkopf für weitere Verhandlungen behalte und erklärte gleichzeitig, dass sich mit dem neuen BTHG auch in Richtung Vermögensfreigrenze für Menschen mit Behinderung etwas ändern werde. Bis 2020 werde diese von derzeit 2600 Euro auf dann etwa 52.000 Euro steigen.

Zum Abschluss der Gesprächsrunde verdeutlichte Münzebrock, dass Vitus großen Wert darauf legt, Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. „Insgesamt 110 von 630 Beschäftigten arbeiten aktuell auf teilautonomen Außenarbeitsplätzen wie etwa dem Café am Dom in Haren oder der Radstation am Meppener Bahnhof“, so Münzebrock. Eine weiterer Schritt in diese Richtung sind die neuen Qualifizierungsangebote für junge Menschen mit Behinderung. Durch eine Zertifizierung zum Handwerksgehilfen Metall/Holz und zur Hilfskraft Gartenbau/Hauswirtschaft haben die Beschäftigten besser Chancen bei Bewerbungen.

Ein Projekt des Vitus Berufsbildungsbereichs: Johannes Münzebrock erklärt die Arbeit am Porsche Traktor

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