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Jahrestagung der Werkstatträte der LAG Niedersachsen in Meppen

Durch gemeinsame Anstrengungen von Betroffenen und Angehörigen aber auch von Verbänden und Vereinen wurde das viel diskutierte Bundesteilhabegesetz (BTHG) im vergangenen Jahr auf der Zielgeraden angepasst. Anfang dieses Jahres trat die geänderte Fassung in Kraft. Doch einige Lücken im Gesetz bestehen immer noch – darauf machten die Werkstatträte auf der niedersächsischen Landesebene während ihrer Jahrestagung im Saal Kamp in Meppen aufmerksam.

Podiumsdiskussion zum BTHG v.l.n.r.: Moderator Ludger Abeln, Professor Burghardt Zirpins, Vorsitzender der LAG WfbM, Nicole Kaiser, erste Vorsitzende der LAG Werkstatträte, Michael Rimpler vom Werkstattrat des Andreaswerkes Vechta, Kristina Schulz, zweite Vorsitzende der LAG Werkstatträte und Michael Korden, stellvertretender Vorsitzender der LAG WfbM

Nach der Begrüßung der Gäste verlas Nicole Kaiser, erste Vorsitzende der LAG Werkstatträte, ein Grußwort von Sozialministerin Cornelia Rundt. Viele Menschen mit Behinderung wollten Arbeiten, die Hürden für den allgemeinen Arbeitsmarkt seien aber immer noch hoch. Ganz besonders lobte die Sozialministerin die per Gesetz geforderte Einführung einer Frauenbeauftragten für Werkstätten.

Diese Meinung teilte auch die Sozialdezernentin des Landkreises Emsland Dr. Sigrid Kraujuttis und lobte zudem das große Engagement und die Kooperation der regionalen Träger der Behindertenhilfe und der Wirtschaft vor Ort. Als positive Beispiele nannte sie die Initiative „Inklusiver Betrieb“ sowie die neuen Qualifizierungsmöglichkeiten für Werkstattbeschäftigte als Handwerksgehilfe Holz oder Metall sowie zur Hilfskraft im Gartenbau oder in der Hauswirtschaft.

Professor Burghardt Zirpins, Vorsitzender der LAG WfbM, ging anschließend konkret auf die Auswirkungen des neuen BTHG für die Werkstätten ein. So sei die Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes ein positives Zeichen und auch die Änderungen beim Budget für Arbeit ermöglichten wesentlich bessere Chancen für Menschen mit Behinderung, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. „Außerdem kommen auf die Werkstätten Änderungen in der Mitwirkungsverordnung für Werkstatträte sowie, wie bereits erwähnt, die Einrichtung einer Frauenbeauftragten zu. Und ab 2018 haben Menschen mit Behinderung selbst die Wahl, welchen Anbieter sie für ihre Betreuung rund am das Arbeitsleben auswählen“, erläuterte Zirpins.

Die Auswirkungen des BTHG standen auch bei der nachfolgenden Podiumsdiskussion mit Moderator Ludger Abeln im Vordergrund. Hieran beteiligten sich neben Kaiser und Zirpins auch Michael Korden, stellvertretender Vorsitzender der LAG WfbM, sowie Kristina Schulz, zweite Vorsitzende der LAG Werkstatträte und Michael Rimpler vom Werkstattrat des Andreaswerkes Vechta.

„Ziel des neuen Gesetzes ist die Stärkung von Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Es ist ein wirklicher Spagat, dieses Ziel zu erreichen und gleichzeitig die Kosten im Blick zu behalten“, so die Einschätzung von Korden zum ersten Gesetzentwurf des BTHG.

Die Vertreter der Werkstatträte ergänzten, dass bei der ganzen Diskussion um das BTHG die Interessen von Werkstattbeschäftigten selbst sehr vernachlässigt wurden. Es wurden zwar viele Selbstvertreterorganisationen an den runden Tisch geholt, im Vergleich dazu aber nur wenig Vertreter von Werkstätten.

Umso wichtiger, dass die Werkstatträte zum Ende der Veranstaltung ein Zeichen setzten. Sie schickten ihre Forderungen und Wünsche für die weitere Werkstattratsarbeit, an heliumgefüllte Luftballons befestigt, in den Himmel.

Die Teilnehmer der Jahrestagung der Werkstatträte der LAG Niedersachsen ließen Luftballons mit Wünschen und Forderungen steigen

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