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Leistungen der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden in den letzten Jahren regelmäßig angepasst. Ein wesentliches Ziel ist die Unterstützung und Entlastung der Personen, die die häusliche Betreuung und Pflege leisten. Dafür stellt die Pflegeversicherung Mittel für die Pflege, Betreuung und Entlastung der Pflegepersonen zur Verfügung.

Gerne informieren wir Sie über bestehende Leistungsansprüche (z. B. zur Verhinderungspflege gemäß § 39 Sozialgesetzbuch XI oder zu zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß §45b Sozialgesetzbuch XI) und besprechen mit Ihnen, welche Leistung für Sie in Frage kommt.

Wir beraten und unterstützen Sie darüber hinaus in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Pflegeversicherung (Anträge, Einstufungen, Wohnraumanpassung, mögliche Hilfsmittel etc.).

Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie demnächst hier.