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Hinweis zur Impfplicht für Gesundheits- und Pflegepersonal

Mit der Fortschreibung des Infektionsschutzgesetzes wurde in §20a IfSG durch den Gesetzgeber eine Impfplicht für Mitarbeitende in bestimmten Berufsfeldern eingeführt, die zum 15.03.2022 wirksam wird. D. h. von den Mitarbeitenden muss bis dahin eine vollständig wirksame Grundimmunisierung nachgewiesen werden, es sei denn, es sprechen ärztlich attestierte medizinische Gründe gegen eine Impfung. Die Impfpflicht betrifft insbesondere auch die Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sowie die Heilmittelerbringung.

Vitus ermöglicht den Mitarbeitenden entsprechende Impfangebote. Ein wirksamer Impfschutz ist gerade mit Blick auf die bevorstehende Dominanz der neuen Omikron-Variante nicht nur wichtig für Ihren Eigenschutz, sondern auch ein solidarischer Akt des Infektionsschutzes der Menschen, mit denen Mitarbeitende beruflich in Kontakt stehen.

Informationen zur Impfung

In den Vitus Einrichtungen wurden inzwischen Angebote für Booster-Impfungen für Klient*innen und Mitarbeiter*innen umgesetzt. Sollten Sie sich nun noch Boostern lassen oder bereits eine zweite Booster-Impfung in Anspruch nehmen wollen, sofern die Drittimpfung mindestens drei Monate zurück liegt, so haben Sie in den regionalen Impfzentren in Meppen, Papenburg und Lingen die unkomplizierte Möglichkeit dazu. Im Rahmen aktueller Blutspendetermine besteht zudem für Blutspender das Angebot eines kostenlosen Antiköper-Tests.

An dieser Stelle finden Sie übergreifend Informationen und Aufklärungsmaterial rund um das Thema Corona-Impfung.

Hier finden Sie die offiziellen Aufklärungsunterlagen zur Impfung:

Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit und dem RKI zum Thema Impfen:

Hilfreiche Videos zum Thema Corona und Impfen: