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Unser Auftrag

Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf Geistige Entwicklung erfüllen an der Jakob-Muth-Schule ihre Schulpflicht. Die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers kann erfolgen, wenn über die Landesschulbehörde anhand eines sonderpädagogischen Fördergutachtens ein Unterstützungsbedarf im Bereich der Geistigen Entwicklung festgestellt wurde.

Ziel der Jakob-Muth-Schule ist es, den Schülern eine, ihren individuellen Möglichkeiten entsprechende, schulische Erziehung und Bildung zu ermöglichen.

Wie in allgemeinbildenden Schulen werden die Schüler in den ersten neun Schuljahren an die „Kulturtechniken“ Lesen, Schreiben und Rechnen herangeführt. Ergänzt wird dieses Angebot um viele lebenspraktische Kenntnisse und Fertigkeiten, die sie in ihrer Selbständigkeit fördern.
Das 10. bis 12. Schuljahr dient der Vorbereitung auf das Leben nach der Schule. Hier stehen die Persönlichkeitsentwicklung, der Bereich „Wohnen und Freizeit“ und die Vorbereitung auf das Arbeitsleben im Mittelpunkt.

Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu den schulischen Perspektiven Ihres Kindes.