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Intensive Förderung in der Kindertagesstätte

Wie in anderen Kindertagesstätten erhalten Ihre Kinder auch bei Vitus ein Regelangebot in Krippen und Gruppen für Über-drei-jährige.

Eine intensivere und für Sie kostenfreie Förderung mit jeweils besonderem Förderschwerpunkt erfordert die Feststellung eines entsprechenden Bedarfes durch unterschiedliche Stellen:

  • Heilpädagogische Förderung in einer Integrativen Krippen- oder Regelgruppe setzt eine Überprüfung auf heilpädagogischen Förderbedarf durch das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland voraus.
  • Ein Gutachten des Amtsarztes ist ebenfalls für die Aufnahme in den Heilpädagogischen Kindergarten Voraussetzung: hier ist eine sozialmedizinische Stellungnahme erforderlich, die eine Entwicklungsverzögerung von mindestens sechs Monaten bestätigt.

Eine Kostenübernahme erfolgt dann durch das Land Niedersachsen.

Das Ausbringen von Heilmitteln wie Sprach-, Ergo- und Physiotherapie erfolgt entsprechend den Leistungsbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung und kann in enger Abstimmung mit den therapeutischen MitarbeiterInnen unserer Heilmittelpraxen erfolgen: www.vitalus.info

Vitus berät Sie gerne bei entsprechenden entwicklungsbezogenen oder rechtlichen Fragen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der Förderung für Ihr Kind und welche Unterstützung für Sie und Ihre Familie in Frage kommen und sind bei der Antragstellung behilflich.