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Beratungsgespräche rund um die häusliche Pflege

Werden von Ihnen oder Ihrem Angehörigen Leistungen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege in Anspruch genommen? Übernehmen Sie diese Leistungen selbst ohne Beteiligung eines Pflegedienstes und erhalten als finanzielle Unterstützung hierfür ein Pflegegeld? Dann sind Sie gemäß §37 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches XI verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch eine hierfür anerkannte Stelle in Anspruch zu nehmen.

Dieses ist bei

  • Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich,
  • Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich,

erforderlich.

Seit kurzem können auch Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt wurde, die aber noch nicht die Pflegestufe I erhalten, einen Pflegeberatungsbesuch in Anspruch nehmen.
Unser Familienentlastender Dienst ist zur Durchführung dieser Beratungsgespräche berechtigt.
Gemeinsam mit Ihnen klären wir offene Fragen, z. B. zu

  • der Organisation des Pflegealltags,
  • Methoden und Vorgehensweisen bei der Körperpflege und Versorgung, die Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen das Leben erleichtern und die Gesundheit fördern können,
  • dem Umgang mit krankheitsbedingten Verhaltensweisen, Konflikten und Belastungen in der Pflege, Risiken der Versorgung und Maßnahmen zur Risikoreduzierung (z. B. Dekubitus, Hautpflege)
  • technischen Hilfsmitteln und Anpassungsmaßnahmen,
  • Ihren Rechten und Ansprüchen (z. B. im Bereich der Pflegeversicherung),
  • weiteren Hilfsangeboten und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige.

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.