Nödiker Str. 101 49716 Meppen
Werden von Ihnen oder Ihrem Angehörigen Leistungen der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege in Anspruch genommen? Übernehmen Sie diese Leistungen selbst ohne Beteiligung eines Pflegedienstes und erhalten als finanzielle Unterstützung hierfür ein Pflegegeld? Dann sind Sie gemäß §37 Abs. 3 des Sozialgesetzbuches XI verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch eine hierfür anerkannte Stelle in Anspruch zu nehmen.
Dieses ist bei
erforderlich.
Seit kurzem können auch Pflegebedürftige, bei denen ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung festgestellt wurde, die aber noch nicht die Pflegestufe I erhalten, einen Pflegeberatungsbesuch in Anspruch nehmen.
Unser Familienentlastender Dienst ist zur Durchführung dieser Beratungsgespräche berechtigt.
Gemeinsam mit Ihnen klären wir offene Fragen, z. B. zu
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.