Das Angebot „Betreutes Wohnen“ richtet sich an ältere Menschen, die mindestens das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Zudem sind vorrangig Personen angesprochen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Diese Grenzen sind durch das Wohnungsbaugesetz (WoBauG) festgelegt.
Der Landkreis Emsland führt eine entsprechende Einkommensprüfung durch und erteilt Ihnen einen Berechtigungsschein. Bei der Erledigung der Formalitäten sind wir Ihnen gerne behilflich.